Aktuelles

Revision der Statuten vom Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach


rot markiert sind Änderungen und Anpassungen. Wird an der 83. GV am 6.3.24 vom Vorstand zur Annahme vorgeschlagen.

Statuten des Frauensportvereins
Turnerinnen Zürich-Seebach

1. Name und Zweck

Art. 1 Name

Unter dem Namen Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Art. 60 ff

Art. 2 Zweck

  1. Der Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach bietet ein geeignetes Sportangebot für seine Mitglieder jeden Alters im Sinne des STV-Leitbildes und der STV-Politik.
  2. Der Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach ist der Pfarrei Maria-Lourdes angeschlossen. Eine Delegation bildet das Bindeglied zwischen Pfarrei und Verein.
  3. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.
  4. Ethik
    Der Verein setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein und handelt und kommuniziert respektvoll und transparent.
    Der Verein anerkennt die aktuelle «Ethik-Charta» des Schweizer Sports und macht deren Prinzipien bei seinen Mitgliedern bekannt.
    Der Verein unterstellt sich dem Doping-Statut und dem Ethik-Statut von Swiss Olympic. Die entsprechenden Bestimmungen sind namentlich für seine Organe, Mitarbeitenden, Mitglieder, Athlet/innen, Coaches, Betreuer/-innen, Leiter/-innen, und Funktionär/-innen anwendbar. Mutmassliche Verstösse können von Swiss Sport Integrity untersucht und von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports beurteilt und sanktioniert werden. Es gelten die entsprechenden Verfahrensbestimmungen.
    Der Verein anerkennt zudem die Aufgaben und Kompetenzen der Ethikkommission des STV gemäss den STV-Statuten bzw. den einschlägigen Reglementen.

2. Mitgliedschaft

Art. 3 Mitgliedschaft

Der Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach besteht aus Aktiv-, Ehren- und Passivmitgliedern (im Folgenden „Mitglieder“ genannt)

  • Aktivmitglied des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach ist, wer sich im Verein sportlich aktiv betätigt.
  • Ehrenmitglied des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach ist, wer von der Generalversammlung zum Ehrenmitglied gewählt wird.
  • Passivmitglied des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach ist, wer sich im Verein nicht sportlich aktiv betätigt.

Mitglieder des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach sind zugleich Mitglied des STV (Schweizerischen Turnverband) und des ZTV (Zürcher Turnverband).

Personen, die sich für den Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach verdient gemacht haben, können von der Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Art. 4 Aufnahme

Die Mitgliedschaft kann durch ein Gesuch an den Vorstand und durch Genehmigung desselben erworben werden.

Art. 5 Austritt

Das Mitglied kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf den Zeitpunkt der Generalversammlung aus dem Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach austreten. Die Kündigung muss dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.

Mit dem Austritt aus dem Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach gilt das Mitglied auch im STV sowie im ZTV als ausgetreten.

Art. 6 Ausschluss

Mitglieder, die die Statuten oder Beschlüsse des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach oder des STV oder des ZTV absichtlich oder in grober Weise verletzen, sowie Mitglieder, die den Jahresbeitrag nach erfolgter Mahnung nicht bezahlen, können vom Vorstand aus dem Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach ausgeschlossen werden.

Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss mit dem absoluten Mehr der anwesenden stimmberechtigten Vorstandsmitgliedern. Der Entscheid des Vorstands kann mittels Rekurses innert 30 Tagen seit Erhalt des Entscheids an die Generalversammlung weitergezogen werden.

3. Rechte und Pflichten

Art. 7 Rechte

Jedes Mitglied des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach hat das Recht, sämtliche Angebote des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach, sowie des STV und des ZTV zu nutzen.

Art. 8a Pflichten und Haftung

Jedes Mitglied hat dem Frauensportverein Zürich-Seebach jährlich einen Mitgliederbeitrag zu bezahlen, der von der Generalversammlung festgesetzt wird, Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Die aktiv turnenden Mitglieder sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die ergänzende Versicherung bei der Sportversicherungskasse (SVK) ist für alle aktiv Turnenden obligatorisch. Sie anerkennen deren Statuten und Reglemente.

Für die Verpflichtungen des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach haftet ausschliesslich sein Vermögen. Die Haftung des einzelnen Mitglieds über den aktuellen Jahresbeitrag (momentan Fr. 100) ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Art.8b Datenschutz und -sicherheit

Jedes Mitglied gibt durch seinen Beitritt die unwiderrufliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Wohnadresse, E-Mailadresse und Telefonnummer, Funktion im Verein und in den übergeordneten Verbänden, seine sportlichen Erfolge und seine fachliche und organisatorische Ausbildung und Tätigkeit mittels elektronischer oder analoger Datenverarbeitung erfasst werden und innerhalb des Vereins verarbeitet und weitergegeben werden, insbesondere für den Informationsaustausch, die Vereinsgeschichte, Führung der Buchhaltung und Zustellung von internem Informationsmaterial aller Art.

Die personenbezogenen Daten können, soweit notwendig, zur Anmeldung und Mitgliederführung bei übergeordneten Verbänden sowie zur Teilnahme an Wettkämpfen und anderen Anlässen (inkl. Erwähnung in Ranglisten), an Dritte weitergegeben werden. Jedes Mitglied hat das Recht nachzufragen, wie seine Daten verwendet wurden.

4. Organisation

Art. 9 Organe

Organe des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach sind:

A Generalversammlung

B Vorstand

C Revisionsstelle


A Die Generalversammlung (GV)

Art. 10 Einberufung

Die Generalversammlung (GV) findet jedes Jahr statt und wird durch die Vereinspräsidentin oder ihre Stellvertreterin einberufen und geleitet.

Das Datum der GV ist spätestens 42 Tage vorher bekannt zu geben.

Anträge der Mitglieder sind mindestens 30 Tage vor der GV dem Vorstand schriftlich einzureichen. Zu spät eingereichte Anträge sowie Anträge an die Generalversammlung können behandelt werden, wenn eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten dem Eintreten zustimmt.

Einladung zur GV mit Ort, Zeit, Traktandenliste sowie Anträge (im Wortlaut) sind spätesten 14 Tage vor der Generalversammlung zuzustellen.

Art. 11 Kompetenzen

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins und hat folgende abschliessende Kompetenzen:

  • Wahl der Stimmenzählerinnen
  • Abnahme des Protokolls der GV
  • Abnahme der Jahresberichte
  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisionsberichts
  • Genehmigung des Budgets
  • Wahl des Präsidiums
  • Wahl des Vorstands
  • Wahl der Revisorinnen
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrags
  • Genehmigung und Änderung der Statuten
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Entscheid über Anträge an die GV

Der Besuch der GV ist für Aktive obligatorisch. Absenzen sind vorher bekannt zu geben.

Jedes Aktiv- und Ehrenmitglied ist stimmberechtigt. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme.

Art. 12 Beschlussfassung

Die GV fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit der absoluten Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Beschlüsse und Wahlen werden in offener Abstimmung durchgeführt, sofern nicht eine Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten eine geheime Wahl verlangt. Bei Stimmengleichheit in Sachgeschäften hat das Präsidium den Stichentscheid.

Art. 13 Ausserordentliche Generalversammlung

Eine ausserordentliche Generalversammlung ist durchzuführen, wenn

  • Ein Fünftel der Mitglieder beim Vorstand schriftlich die Einberufung verlangt.
  • Der Vorstand die Einberufung verlangt.

B Der Vorstand

Art. 14 Zusammensetzung

Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsidium und mindestens zwei weiteren Mitgliedern.
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Nach deren Ablauf sind sämtliche Mitglieder wieder wählbar.

Demissionen von Vorstandsmitgliedern sind dem Vorstand mindestens drei Monate vor der Generalversammlung schriftlich zuhanden des Präsidiums bekannt zu geben.

Art. 15 Kompetenzen

Der Vorstand leitet den Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach, organisiert zusammen mit den Leiterinnen und Leitern das sportliche Angebot, steht in Kontakt zu anderen Vereinen der Stadt und zu den Behörden.

Der Vorstand hat sämtliche Kompetenzen, die nicht der GV zustehen.




C Revisionsstelle

Art. 16 Kompetenzen und Zusammensetzung

Die Revisionsstelle besteht aus zwei Revisorinnen, die von der GV im Turnus von zwei Jahren gewählt werden.

Die Revisorinnen müssen vom Vorstand unabhängig sein und können wieder gewählt werden.

5. Finanzen

Art. 17 Einnahmen

Die Einnahmen des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach setzen sich wie folgt zusammen:

  • Mitgliederbeiträge
  • Erträge aus Vereinsvermögen
  • Gewinne aus Veranstaltungen
  • Subventionen, Schenkungen, Zuwendungen, Legate etc.

Art. 18 Ausgaben

Die Ausgaben sind im Budget festgelegt, das von der GV genehmigt wird.

6. Schlussbestimmungen

Art. 19 Statutenrevision

Der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder können die gänzliche oder teilweise Revision der Statuten verlangen. Die Generalversammlung hat die Statutenrevision mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zuzustimmen.

Art. 20 Auflösung

Die Auflösung des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach kann an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.

Im Falle einer Auflösung des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach entscheidet die GV über die Verwendung des Vereinsvermögens.

Art. 21 Inkraftsetzung

Die vorliegenden revidierten Statuten treten nach Genehmigung an der GV des Frauensportvereins Turnerinnen Zürich-Seebach am 6. März 2024 nach Genehmigung durch den Vorstand des Zürcher Turnverbands in Kraft.

Die vorliegenden Statuten ersetzen die bisherigen Statuten vom 13. März 2019.




Zürich Seebach, 6. März 2024




Präsidium




Marie-Antoinette Hübsch




Aktuarin




Monika Böniger




Vorliegende Statuten wurden durch den Zürcher Turnverbandes am ……………………genehmigt.



Präsidium

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Geschäftsführung

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Neuer Vereinsname


Liebe Turnerinnnen, Liebe Turnfreunde


Hoffentlich hattet ihr wunderbare Festtage und einen guten Start in das Jahr 2024.

Vor ein paar Tagen neigte sich nicht nur das Jahr 2023 zu Ende, sondern mit ihm auch die Geschichte des SVKT (Schweizer Verband Katholischer Turnerinnen) Frauensportverbandes.

Die Geschäftsleitung schrieb treffend:

“Wollen wir nicht allzu wehmütig sein. Wollen wir uns erinnern, was wir in den 93 Jahren alles erreicht haben. Was wäre die Sportwelt ohne uns Frauen. Was alles haben wir umgesetzt und neu aufgestellt. Heute ist es selbstverständlich, doch vor 93 Jahren galt es da, grosse Hürden zu überbrücken und Vorurteile abzubauen. Wir Frauen haben das mit dem SVKT Frauensportverband erreicht und es ist heute eine Selbstverständlichkeit, dass wir Frauen Sport machen können, wann und wo wir wollen.

Das Rad der Zeit hat sich gedreht und vieles ist anders geworden. Ehrenamtlichkeit wird nicht mehr als Ehrenarbeit gesehen, sondern als Verpflichtung und mit grossem Aufwand verbunden. Das und vieles andere waren auch der Grund, warum der SVKT Frauensporverband sich auf Ende des Jahres 2023 auflösen musste.”


Ab 1. Januar 2024 hat unser Verein einen neuen Namen:


FRAUENSPORTVEREIN TURNERINNEN ZÜRICH-SEEBACH


Der Vereins- und Turnbetrieb ändern sich nicht.Nach Zusicherung unserer IT-Spezialistin ist unsere neue Homepage mit dem aktuellen Outfit in Bearbeitung (Frauensportverein-Seebach).


Danke allen für die Treue zu unserem Turnverein.


Marie-Antoinette Hübsch

Präsidentin Frauensportverein Turnerinnen Zürich-Seebach



Jahresprogramm 2024

10. JanuarTurnbeginn 2024- wir fassen neue Vorsätze
12.- 24. Februar Sportferien- kein Turnen
1. März oekumenischer Weltgebetstag Markus Kirche
6. März Mittwoch! *83. Generalversammlung
(für Aktivmitglieder obligatorisch)
21. April Züri Marathon: Wir helfen!
22. April-3. Mai Frühlingsferien- kein Turnen
8. Mai *Auffahrtsbummel
9.Juni/ 25. Aug. *Turnerinnenreise
3./ 10. Juli/ 21. Aug. Seeüberquerung: Wir helfen!
15. Juli- 16. Aug. Sommerferien- kein Turnen
17. / 24. Aug. Limmatschwimmen. Wir helfen!
7.- 18. Oktober Herbstferien- kein Turnen
11. Dezember * Jahresschlusshöck
5 März 2025 *84. GV

* nähere Angaben zu diesen Veranstaltungen bekommt ihr rechtzeitig

Unser Motto

Jeder Ausgang ist ein Eingang zu etwas Neuem

Wir turnen jeweils am Mittwoch von 20.15 Uhr bis 21.30 in der Turnhalle Kolbenacker

Weitere Auskünfte erteilt
Marie-Antoinette Hübsch, Birchstr. 611, 8052 Zürich
Tel. 044/ 302 33 97
Mail: ma.hueb.ben@gmail.com

Unsere homepage: svkt-seebach.ch



Jahresabschluss 2023
Jahresabschluss 2023


Hitzeresistente HelferInnen bei der Ausgangskontrolle der 33. Stadtzürcher Seeüberquerung am 23. August 2023
Hitzeresistente HelferInnen bei der Ausgangskontrolle der 33. Stadtzürcher Seeüberquerung am 23. August 2023


HelferInnen beim 57. Limmatschwimmen am 19. August 2023
HelferInnen beim 57. Limmatschwimmen am 19. August 2023


Turnerinnenreise 2023 Emmental
Turnerinnenreise 2023 Emmental


Auffahrtsbummel 25. Mai 2023 Grünwald
Auffahrtsbummel 25. Mai 2023 Grünwald


fleissige HelferInnen am 23. April 2023 von 20 . Zürich Marathon
fleissige HelferInnen am 23. April 2023 von 20. Zürich Marathon


82. Generalversammlung 8. März 2023
82. Generalversammlung 8. März 2023


Jahresabschluss 2022
Jahresabschluss 2022


Turnerinnenausflug zum Rheinfall bei Schaffhausen vom 28.8.2022
Turnerinnenausflug zum Rheinfall bei Schaffhausen vom 28.8.2022


Coronavirus Version 15 vom 6. Juni 2022
Rückkehr zur Normalität

Mit grosser Freude nehmen wir am 8.6.22 den Turnbetrieb wieder wie vor der Covid Pandemie auf. Mittwochs 20.15-21.30 Uhr in der unteren Turnhalle des Schulhauses Kolbenacker ohne Einschränkungen.

Vielen herzlichen Dank für das Verständnis und das Mitmachen während der letzten zwei Jahren, die mit den Auflagen und Vorschriften nicht immer einfach waren.



Coronavirus Version 14 vom 1. März 2022

Die Sportferien sind vorbei und wir starten am 2.3. wieder mit unserem Turnprogramm in der Turnhalle Kolbenacker. Fast alle Covid-Schutzmassnahmen sind nicht mehr vorgeschrieben (zB Zertifikatspflicht oder Schutzmaske). Nach wie vor gelten nur noch Abstandhalten, Hygienevorschriften -Händewaschen oder -desinfektion, keinen Körperkontakt, Lüften.

Unsere 81. GV am 9.3.2022 wird demnach auch OHNE COVID ZERTIFIKATSPFLICHT durchgeführt werden.


Jahresschlusshöck Dezember 2021
Jahresschlusshöck Dezember 2021


Coronavirus Version 13 vom 3. Januar 2022

Hoffentlich hattet ihr alle lichtvolle Festtage und einen gute Rutsch ins neue Jahr.

Die erste Turnstunde nach den Weihnachtsferien am 5. Januar 2022 wird unter den gleichen Bedingungen durchgeführt wie die letzte am 8. Dezember 2021, dh NEU und entsprechend den Vorschriften vom Bundesamt für Gesundheit vom 5.12.21 mit COVID-ZERTIFIKATS-AUSWEISPFLICHT.

Falls neue Bestimmungen noch folgen, wird eine aktualisierte Coronavirus Version mitgeteilt.


Jubiläums- Generalversammlung des SVKT Frauensportverein Seebach 6. Oktober 2021
Jubiläums- Generalversammlung des SVKT Frauensportverein Seebach 6. Oktober 2021
Evelyne Jung beim Jubiläum 80 Jahre SVKT Frauensportverband Schweiz im Paul Klee Zentrum Bern 25. September 2021
Evelyne Jung beim Jubiläum 80 Jahre SVKT Frauensportverband Schweiz im Paul Klee Zentrum Bern 25. September 2021

Coronavirus Version 12 vom 22. August 2021

Hoffentlich hattet ihr alle erholsame Sommerferien.

Am 25. August nehmen wir unsern Turnbetrieb in der unteren Turnhalle des Schulhauses Kolbenacker wieder auf (mit Maske im Eingangsbereich und in der Garderobe, ohne Maske am Ort in der Halle und unter Einhaltung der Covid 19 Hyghienemassnahmen vom BAG.

Am 29. August führen wir unsern Ausflug zum Sattel-Hochstuckli durch.

Die zwei Anlässe, die im Jahresprogramm 2021 aufgeführt sind und wo wir als Helferinnen vorgesehen waren, Limmatschwimmen 21./28.8.2021 und Seebacher Chilbi 2./3.10.2021 sind seit längerem abgesagt worden.

Unsere Jubiläums Generalversammlung musste auf den 6. Oktober 2021 verschoben werden. Merkt euch bitte das neue Datum.


Coronavirus Version 11 vom 5. Juli 2021

Seit dem 19. Mai 2021 turnen wir wieder in der Halle; seit dem 30. Juni 2021 wieder ohne Maske (Maskenpflicht nur noch in Garderobe und Eingangsbereich).

  • In der Zwischenzeit wurden auch die Einladungen zum verschobenen Auffahrtsbummel am 14. Juli 2021 zum Restaurant Grünwald versandt.
  • Die Einladung mit Anmeldung zum Turnerinnenausflug vom 29. August 2021 erfolgt noch diese Woche.
  • Die Jubiläums-GV des SVKT findet am Mittwoch 22. September 2021 statt.

Falls wir uns vorher nicht mehr sehen: schöne und erholsame Sommerferien.


Coronavirus Version 10 vom 5. Mai 2021

Hoffentlich geht es euch gesundheitlich gut.

Seit der letzten Mitteilung vor einem Monat werden Verschiebungen bzw Absagen notwendig.

1.) Der AUFFAHRTSBUMMEL (mit Begleitung) vom 12.5. zur Ziegelhütte wird auf Mittwoch 14. Juli 2021 verlegt (Infos werden zur gegebenen Zeit folgen).

2.) Die JUBILÄUMS- GENERALVERSAMMLUNG des SVKT vom 2.6.21 muss wiederum neu angesetzt werden. Das neue Datum wird rechtzeitig bekanntgegeben.

3.) Wir merken uns das Verschiebedatum 29. August 2021 für den TURNERINNENAUSFLUG.

4.) Die STADTZÜRCHER SEEÜBERQUERUNG vom 7.7.21 ist ABGESAGT, so dass unser Helfereinsatz hinfällig wird.

5.) Der angekündigte TURNBEGINN in der Halle am 19. Mai 2021 hat Gültigkeit.

Bleibt weiterhin besonnen und ausdauernd.


Coronavirus Version 9 vom 1. April 2021

Die Pandemiesituation macht leider weitere Aenderungen unseres Jahresprogrammes 2021 notwendig:

1.) neuer Turnbeginn in der Halle 19. Mai 2021

2.) Durchführung des Maibummels vom 12.5.21 hängt von der Entwicklung der Coronakrise ab.

3.) NEUES DATUM für die 80. GENERALVERSAMMLUNG des SVKT ist Mittwoch 2. Juni 2021..

Wir werden euch weiterhin auf dem laufenden halten und wünschen allen sonnige Ostern und gesunde Frühlingstage.


CORONAVIRUS Version 8 vom 4. März 2021

Seit einem Jahr wird unser Turnprogramm von Covid 19 beeinflusst und wir versuchen, das Maximum anzubieten, was erlaubt ist.

Der Turnbeginn in der Turnhalle ist neu auf Mitwoch, 7. April 2021, angesetzt. Der Züri Marathon vom 25.4.21, wo wir erneut als Helfer angemeldet waren, wurde abgesagt.

Für unsere Aktivmitglieder leitet Marie-Antoinette Hübsch jeden Mittwoch um 15 Uhr eine Walkingrunde mit leichten Uebungen (mit Maske).

Bleibt bitte alle weiterhin gesund.

Erste SVKT Walkinggruppe März 2021
Erste SVKT Walkinggruppe März 2021

CORONAVIRUS Version 7 vom 20.1.2021

Lieber würden wir alle turnen oder uns bei geselligen Anlässen treffen, aber im Moment sind eher Geduld und Ausharren angesagt.

Zwei Daten werden aufgrund der verlängerten Gültigkeitsdauer der strengen Bestimmungen des Bundesrates neu angesetzt.

  1. Turnbeginn Mittwoch 3.3.21
  2. 80. GV Mittwoch 28.4.21

Bitte korrigiert es in eurer Agenda.

Wir hoffen, dass die Pandemie in Griff zu bekommen ist und wir die anderen Termine des Jahresprogrammes durchführen können.

Bleibt bitte gesund.


CORONAVIRUS Version 6 vom 16. Dezember 2020

In den nächsten Wochen werden alle Ehren-, Aktiv- und Passivmitglieder des SVKT-Seebach die Einladung zur 80. GV vom 16.3.21 mit dem Jahresprogramm 2021 erhalten. Beim Planen des Jahresprogrammes hat der Vorstand mit Optimismus jede traditionelle Aktivität zwar mit Vorbehalt festgelegt, aber unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine kurzfristige Absage jederzeit möglich ist, währenddem eine kurzfristige Organisation stets mit Stress und Mehraufwand verbunden wäre.

Da seit dem 12.12.20 bis 22.1.21 aufgrund der neuesten Bestimmungen des Bundesrates Sportaktivitäten nur noch bis 5 Personen (inklusive Turnleiterin) erlaubt sind und ab 19 Uhr Sperrstunde für Sportanlagen (zB Turnahllen) ist, stellen wir den Turnbetrieb vorerst ein. Der früheste Turnbeginn wird am 27. Januar 2021 sein.

Unser Herzenswunsch an alle: friedvoll-harmonische Weihnachtstage und einen schwungvollen gesunden Jahresbeginn.


CORONAVIRUS Version 5 vom 28. November 2020

Ende August konnten wir die Turnerinnenreise und auch das Jubilarinnen Geburtstagsfest durchführen. Dagegen fällt die Adventsfeier/ der Jahresschlusshöck vom 16.12.20 aus.

Seit dem 19. Oktober 2020 turnen wir weiterhin am Mittwoch (zeitlich reduziert von 20.15 – 21 Uhr) unter Einhaltung aller bisherigen Schutzkonzepten und Hygienevorschriften, aber neu zusätzlich mit Maskenpflicht und Beschränkung von höchstens 15 Turnerinnen inkl Leiterin gleichzeitig in der Turnhalle. Die Massnahmen werden uns wohl im Januar 2021 nach wie vor einschränken.
Seien wir sorgsam, aber trotzdem sportlich guten Mutes.


CORONAVIRUS Version 4 vom 19. August 2020

Nach den Sommerferien ist (wie) vor den Sommerferien, dh die vorgeschriebenen Schutzkonzepte und die verlangten Hygiene-Massnahmen bleiben unverändert (zB in der Turnbekleidung erscheinen, da die Garderobe nicht benützt wird). Als Erweiterung dürfen neu die Gymnastikmatten für Bodenübungen eingesetzt werden (wird nach der Stunde von der Turnerin mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel und Lappen gereinigt). Hinweis vom Verband: unbedingt gründlich Lüften.
Bleibt weiterhin gesund.


C
ORONAVIRUS Version 3 vom 8. Juni 2020

Gute Neuigkeiten: Im erweiterten Vorstand haben wir einstimmig entschieden, dass ab Mittwoch, 10. Juni 2020 wieder geturnt wird.
Selbstverständlich unter dem vorgeschriebenen Schutzkonzept und den verlangten Hygiene-Massnahmen, wie allen Aktivturnerinnen bereits in Details per Mail persönlich mitgeteilt wurde.
Bleibt alle gesund und passt gut auf euch auf.


CORONAVIRUS Version 2 vom 10.5.20
Leider müssen wir unsere Turnabstinenz bis auf weiteres fortsetzen und die Vereinstätigkeiten nach wie vor eingestellt lassen.

Der Züri Marathon und die Seeüberquerung wurden abgesagt.
Unser Auffahrtsbummel vom 20.5.20 fällt ebenfalls ins Wasser.
Beim Turnerinnen Ausflug reservieren wir nun das Verschiebedatum 23.8.20.
Bleibt weiterhin gesund und guten Mutes.

CORONAVIRUS
Bis Ende April ist der Turnbetrieb und jegliche Vereinstätigkeit eingestellt. Appell und Bitte an alle Turnkolleginnen: Wir passen unser Verhalten an die Vorgaben der Bundesregierung an, damit die besonders gefährdeten Menschen die Krise heil überstehen und das Gesundheitswesen nicht kollabiert.
 
 
Bleibt gesund, solidarisch und zuversichtlich. 

 

 
 
Turnerinnenreise 2020
Turnerinnenreise 2020
Geburtstagsfest 260 Jahre
Geburtstagsfest 260 Jahre
Jahresschlusshöck mit Grittibänz 18. Dezember 2019
Jahresschlusshöck mit Grittibänz, 18. Dezember 2019
Letzte Turnstunde vor den Sommerferien 10. Juli 2019
Letzte Turnstunde vor den Sommerferien, 10. Juli 2019
Zürcher Seeüberquerung 3. Juli 2019
Zürcher Seeüberquerung, 3. Juli 2019
Eidgenössisches Turnfest Aarau 19.Juni 2019
Eidgenössisches Turnfest Aarau, 19.Juni 2019